{"id":113,"date":"2020-11-28T00:33:38","date_gmt":"2020-11-28T00:33:38","guid":{"rendered":"https:\/\/leyhoern.de\/?page_id=113"},"modified":"2020-12-04T10:23:47","modified_gmt":"2020-12-04T10:23:47","slug":"belegstellenordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/leyhoern.de\/?page_id=113","title":{"rendered":"Belegstellenordnung Stand Dezember 2020"},"content":{"rendered":"<p>Mit Aufstellung der Begattungsk\u00e4stchen wird diese Belegstellenordnung automatisch anerkannt. Den Anweisungen des Belegstellenpersonals ist Folge zu leisten. Sie \u00fcben das Hausrecht aus. Bevor K\u00f6niginnen angeliefert werden k\u00f6nnen, muss eine Anmeldung erfolgen, bei der Menge und Termin vereinbart werden. N\u00e4here Einzelheiten werden auf der Homepage www.leyhoern.de bekannt geben. Bei der Anlieferung und Abholung erfolgt die Kontrolle durch das Belegstellenpersonal. Bei Nichteinhalten der Belegstellenordnung kann die gesamte Anlieferung abgewiesen werden. Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung von Begattungseinheiten besteht nicht.<\/p>\n<p>Die Aufstellung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Aufsteller hat f\u00fcr eine ausreichende Haftpflichtversicherung selbst zu sorgen. Die Anlieferer werden nur an ihren eigenen K\u00e4stchen hantieren. Manipulieren von K\u00e4stchen anderer Anlieferer wird als Sachbesch\u00e4digung betrachtet und bewirkt den sofortigen, dauerhaften Ausschluss vom Belegstellenbetrieb. F\u00fcr eine erfolgreiche Begattung kann keine Garantie gegeben werden. K\u00f6niginnen. F\u00fcr die Abholung fremder Begattungseinheiten ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Zur Anlieferung sind alle K\u00e4stchen zugelassen. F\u00fcr EWKs sind keine Aufstellm\u00f6glichkeiten vorhanden. Auf einwandfreien Zustand der K\u00e4stchen ist zu achten. Die Einheiten sind wetterfest, mit Namen und Adresse des Imkers zu versehen. Ohne Kennzeichnung kann nicht aufgestellt werden. <strong>Die Verweildauer der Begattungsk\u00e4sten betr\u00e4gt i.d.R. zwei Wochen. Ein l\u00e4ngerer Verbleib kann mit dem Belegstellenleiter in Ausnahmef\u00e4llen vereinbart werden.<\/strong> Die V\u00f6lkchen m\u00fcssen ausreichend mit Bienen und Futter versorgt sein. Honig sollte nicht verwendet werden. Eine Nachversorgung durch das Belegstellenpersonal kann nicht erfolgen. <strong>Die V\u00f6lkchen m\u00fcssen drohnenfrei sein und mit einem Drohnenabsperrgitter versehen sein. Das Belegstellenpersonal wird dies bei der Anlieferung pr\u00fcfen. Ohne Drohnenabsperrgitter kann nicht aufgestellt werden. Diese Einheiten werden ausnahmslos zur\u00fcckgewiesen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Bei der Anlieferung ist ein entsprechendes Gesundheitszeugnis gem\u00e4\u00df der jeweiligen Anordnung des f\u00fcr die Belegstelle zust\u00e4ndigen Veterin\u00e4ramtes zwingend vorzulegen. Ohne Gesundheitszeugnis kann nicht aufgestellt werden.<\/strong> Das Begattungsergebnis ist durch den Imker zeitnah bis sp\u00e4testens 31. August des Beschickungsjahres mitzuteilen. Die Abstammung der aufgestellten Drohnenv\u00f6lker wird vor der Belegstellensaison auf der Homepage der Belegstelle bekannt gegeben. Das Betreten des Belegstellenbereiches ist nur mit Zustimmung oder im Beisein des Belegstellenpersonals erlaubt. Die Anlieferungs- und Abholtermine zu den Belegstellen werden gesondert geregelt. <strong>F\u00fcr jede Begattungseinheit wird eine Geb\u00fchr von 14\u20ac erhoben.<\/strong> Die Geb\u00fchren f\u00fcr die Beschickung m\u00fcssen nach der Best\u00e4tigung der Anmeldung \u00fcberwiesen werden. Die Bankverbindung wird in der Best\u00e4tigung mitgeteilt. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, wird die Anmeldung storniert und die vorl\u00e4ufig reservierten Pl\u00e4tze werden wieder frei gegeben. Sollte die angemeldete und bezahlte Anzahl an K\u00f6niginnen wider Erwarten vom Anlieferer nicht erreicht werden, erfolgt keine R\u00fcckerstattung der zu viel bezahlten Geb\u00fchren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle R\u00fcckerstattung nicht in Anspruch genommener Belegstellenpl\u00e4tze.<\/p>\n<p>Stand Dezember 2020, Peter Spieker<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Aufstellung der Begattungsk\u00e4stchen wird diese Belegstellenordnung automatisch anerkannt. Den Anweisungen des Belegstellenpersonals ist Folge zu leisten. Sie \u00fcben das Hausrecht aus. Bevor K\u00f6niginnen angeliefert werden k\u00f6nnen, muss eine Anmeldung erfolgen, bei der Menge und Termin vereinbart werden. 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