Belegstellenordnung Stand Dezember 2020

Mit Aufstellung der Begattungskästchen wird diese Belegstellenordnung automatisch anerkannt. Den Anweisungen des Belegstellenpersonals ist Folge zu leisten. Sie üben das Hausrecht aus. Bevor Königinnen angeliefert werden können, muss eine Anmeldung erfolgen, bei der Menge und Termin vereinbart werden. Nähere Einzelheiten werden auf der Homepage www.leyhoern.de bekannt geben. Bei der Anlieferung und Abholung erfolgt die Kontrolle durch das Belegstellenpersonal. Bei Nichteinhalten der Belegstellenordnung kann die gesamte Anlieferung abgewiesen werden. Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung von Begattungseinheiten besteht nicht.

Die Aufstellung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Aufsteller hat für eine ausreichende Haftpflichtversicherung selbst zu sorgen. Die Anlieferer werden nur an ihren eigenen Kästchen hantieren. Manipulieren von Kästchen anderer Anlieferer wird als Sachbeschädigung betrachtet und bewirkt den sofortigen, dauerhaften Ausschluss vom Belegstellenbetrieb. Für eine erfolgreiche Begattung kann keine Garantie gegeben werden. Königinnen. Für die Abholung fremder Begattungseinheiten ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Zur Anlieferung sind alle Kästchen zugelassen. Für EWKs sind keine Aufstellmöglichkeiten vorhanden. Auf einwandfreien Zustand der Kästchen ist zu achten. Die Einheiten sind wetterfest, mit Namen und Adresse des Imkers zu versehen. Ohne Kennzeichnung kann nicht aufgestellt werden. Die Verweildauer der Begattungskästen beträgt i.d.R. zwei Wochen. Ein längerer Verbleib kann mit dem Belegstellenleiter in Ausnahmefällen vereinbart werden. Die Völkchen müssen ausreichend mit Bienen und Futter versorgt sein. Honig sollte nicht verwendet werden. Eine Nachversorgung durch das Belegstellenpersonal kann nicht erfolgen. Die Völkchen müssen drohnenfrei sein und mit einem Drohnenabsperrgitter versehen sein. Das Belegstellenpersonal wird dies bei der Anlieferung prüfen. Ohne Drohnenabsperrgitter kann nicht aufgestellt werden. Diese Einheiten werden ausnahmslos zurückgewiesen.

Bei der Anlieferung ist ein entsprechendes Gesundheitszeugnis gemäß der jeweiligen Anordnung des für die Belegstelle zuständigen Veterinäramtes zwingend vorzulegen. Ohne Gesundheitszeugnis kann nicht aufgestellt werden. Das Begattungsergebnis ist durch den Imker zeitnah bis spätestens 31. August des Beschickungsjahres mitzuteilen. Die Abstammung der aufgestellten Drohnenvölker wird vor der Belegstellensaison auf der Homepage der Belegstelle bekannt gegeben. Das Betreten des Belegstellenbereiches ist nur mit Zustimmung oder im Beisein des Belegstellenpersonals erlaubt. Die Anlieferungs- und Abholtermine zu den Belegstellen werden gesondert geregelt. Für jede Begattungseinheit wird eine Gebühr von 14€ erhoben. Die Gebühren für die Beschickung müssen nach der Bestätigung der Anmeldung überwiesen werden. Die Bankverbindung wird in der Bestätigung mitgeteilt. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, wird die Anmeldung storniert und die vorläufig reservierten Plätze werden wieder frei gegeben. Sollte die angemeldete und bezahlte Anzahl an Königinnen wider Erwarten vom Anlieferer nicht erreicht werden, erfolgt keine Rückerstattung der zu viel bezahlten Gebühren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Belegstellenplätze.

Stand Dezember 2020, Peter Spieker